Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Um den eigenen Willen für Entscheidungen in dieser Situationen festzulegen gibt es die Möglichkeit eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese entlastet insbesondere Angehörige und auch die Ärzte bei Entscheidungen.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann man durch eine Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein und hat nur dann Gültigkeit.
Die Verfügung gilt nur für den Zeitraum, in dem sich jemand nicht mehr selbst äußern kann oder seine Beurteilung zu weit beeinträchtigt ist. Eine Patientenverfügung kann jederzeit – auch mündlich – widerrufen werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Fragen zur Erstellung einer Patientenverfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.